null Keine Corona-Prämie für Beschäftigte in der Behindertenhilfe?

Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie enttäuscht über Beschluss der Bundesregierung zum Pflegebonus für Mitarbeitende in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen


Der Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V. (CBP) kritisiert entschieden, dass nach dem gestrigen Beschluss der Bundesregierung Beschäftigte im Bereich der Krankenhäuser und der Pflegeeinrichtungen, nicht aber Mitarbeitende in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen einen sogenannten Pflegebonus erhalten sollen. Nach Überzeugung des CBP sind die coronabedingten Zusatzbelastungen in gemeinschaftlichen Wohnformen der Behindertenhilfe durchaus mit denen in der Pflege nach SGB XI vergleichbar und die Beschäftigten hätten ebenso eine finanzielle Anerkennung verdient.

„Wir sind sehr enttäuscht“, erklärt der CBP-Vorsitzende Wolfgang Tyrychter, „denn die Mitarbeitenden in den Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe haben während der Corona-Pandemie ebenfalls erhebliche Mehrarbeit geleistet und zahlreiche zusätzliche Belastungen gehabt“. Die Arbeitsbedingungen der stationären Eingliederungshilfe sind denen der stationären Pflege sehr ähnlich. Neben häufigen Schicht- und Wochenenddiensten kamen während der Corona-Pandemie durch die notwendigen Schutzmaßnahmen schwierige Gemeinschaftssituationen sowie eine erhebliche soziale Dichte in den Einrichtungen hinzu. Zu den deutlich gestiegenen Herausforderungen für die Beschäftigten gehörten beispielsweise ständiges Einspringen, das Übernehmen zusätzlicher Dienste, zahlreiche Überstunden, die Versorgung positiv getesteter Bewohner, das Arbeiten mit Vollschutz und vieles andere mehr. „Diese zusätzliche Leistung muss, genauso wie diejenige der Mitarbeitenden in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen, entsprechende Anerkennung finden“, so Tyrychter.

Bei dem sogenannten Pflegebonus handelt es sich um eine Sonderzahlung, mit der die herausragende Leistung von Pflegekräften in Krankenhäusern und in der Langzeitpflege zu honoriert und der Anerkennung für ihren Einsatz während der Corona-Pandemie Ausdruck zu verliehen werden soll. Der CBP hatte sich dafür eingesetzt, dass die Corona-Prämie auch auf Beschäftigte in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen ausgeweitet wird. Dass dies nun nicht geschehen ist, obwohl die Mitarbeitenden in den Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe während der Corona-Pandemie erhebliche Mehrarbeit geleistet und zahlreiche zusätzliche Belastungen gehabt haben, ist aus Sicht des CBP eine große Enttäuschung.

Pressemitteilung des CBP vom 31. März 2022