Transparenz und Compliance

Finanztransparenz


Seit 2017 nimmt die KJF jährlich an der Transparenzinitiative des Bistums Regensburg teil. Unter dem Motto: „Jede Zahl hat ein Gesicht“ werden seitdem die Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht des Vereins und der Tochtergesellschaften vollständig veröffentlicht auf: www.zahlengesichter.de

Tätigkeitsbericht 2018 bis 2022


Die KJF veröffentlicht jeweils zum Termin ihrer ordentlichen Mitgliederversammlung einen Tätigkeitsbericht mit einem Berichtszeitraum von fünf Jahren. Der Tätigkeitsbericht informiert über strukturelle, fachliche und wirtschaftliche Entwicklungen des Verbandes und zeigt die vielfältigen, inklusiven Leistungen für Kinder, Jugendliche und Familien in besonders schwierigen Lebenssituationen sowie für Menschen mit Behinderungen auf.

Hinweisgeberschutzgesetz


Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) will einen umfassenden Schutz von natürlichen Personen (Whistleblowern) sicherstellen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese einer Meldestelle weitergeben. Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Organisationen ab 50 Beschäftigten dazu, sichere interne Hinweisgebersysteme zu installieren und zu betreiben und sieht den Schutz der hinweisgebenden Person vor Repressalien vor.
​​​​​​​
​​​​​​​Die Katholische Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e. V. hat eine interne Meldestelle im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes eingerichtet:

Rechtsanwalt Christian Bauer
E-Mail: meldestelle@cb-rechtsanwalt.de
Telefon: 09 41 28 09 74 74

Die interne Meldestelle der Katholischen Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e. V. hält gemäß. § 13 Abs. 2 HinSchG für Beschäftigte klare und leicht zugängliche Informationen über externe Meldeverfahren bereit.

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz


Wir verfolgen im eigenen Unternehmen sowie in unseren Tochterunternehmen eine ökologisch und sozial verantwortungsvolle Unternehmensführung. Uns ist es uns wichtig, Menschenrechte (Verletzungen vorbeugen und vermeiden sowie minimieren und beenden) und die Rechte der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu sowie der Menschen, die sich uns anvertrauen, zu achten und die Umwelt zu schonen.

Von all unseren Vertragspartnern im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) erwarten wir − neben der Einhaltung der für den jeweiligen Vertragspartner geltenden Rechtsvorschriften – ein Verhalten gemäß dieser Grundsatzerklärung innerhalb unserer gesamten Lieferkette. Dazu vereinbaren wir mit Vertragspartnern einen Verhaltenskodex und behalten uns bei Nichtbeachtung entsprechende Schritte bis zur Kündigung des Vertragsverhältnisses vor.
​​​​​​​
Auch bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern setzen wir voraus, dass die Grundsätze ökologischen, sozialen und ethischen Verhaltens beachtet und in die Unternehmenskultur integriert werden. Die Grundsatzerklärung stützt sich auf nationale Gesetze und Vorschriften wie das LkSG, insbesondere der in § 2 Abs.2 LkSG geschützten Rechtspositionen sowie die in der Anlage zu § 2 Abs.1 und § 7 Abs.3 S.2 LkSG genannten Übereinkommen, soweit sie auf unsere Tätigkeitsbereiche anwendbar sind.​​​​​​​

Eine Beschwerde nach dem LkSG können Sie hier melden:
​​​​​​​ Direktion, E-Mail: direktion@kjf-regensburg.de
Telefon: 09 41 7 98 87-1 64​​​​​​​