Über die Katholische Jugendfürsorge der Diözese Regensburg
Die Katholische Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e. V.
Mit rund 4.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und über 80 Einrichtungen zählt die Katholische Jugendfürsorge zu den größten kirchlichen Arbeitgebern in der Diözese Regensburg. Pro Jahr finden hier rund 30.000 Menschen Beratung, Begleitung, Hilfe und Unterstützung in Teilhabeeinrichtungen, Einrichtungen und Beratungsstellen der Kinder- und Jugendhilfe und der beruflichen Rehabilitation.
Auf der Seite junger Menschen … ein Leben lang.
Vom zu früh geborenen Säugling bis zum älteren Menschen mit Behinderung: Gemäß ihres Leitsatzes „Auf der Seite junger Menschen ... ein Leben lang“ entwickelt und sichert die Katholische Jugendfürsorge die Formen der Unterstützung und Hilfe, die gebraucht werden.
Ein besonders wichtiges Anliegen der KJF Regensburg besteht darin, sich für die Interessen der ihr anvertrauten Menschen einzusetzen. Lobbyarbeit in politischen, kirchlichen, sozialen und wirtschaftlichen Gremien – landes- und bundesweit – gehört zu den zentralen Aufgaben. Für Kommunen, Bezirke, Regierungen, Ministerien, Behörden, die Wirtschaft und andere Dienstleister im sozialen Sektor erweist sich die KJF als wichtige Partnerin, um gemeinsame Aufgaben und Projekte zum Wohl beeinträchtigter und benachteiligter Menschen anzugehen.
Ein besonders wichtiges Anliegen der KJF Regensburg besteht darin, sich für die Interessen der ihr anvertrauten Menschen einzusetzen. Lobbyarbeit in politischen, kirchlichen, sozialen und wirtschaftlichen Gremien – landes- und bundesweit – gehört zu den zentralen Aufgaben. Für Kommunen, Bezirke, Regierungen, Ministerien, Behörden, die Wirtschaft und andere Dienstleister im sozialen Sektor erweist sich die KJF als wichtige Partnerin, um gemeinsame Aufgaben und Projekte zum Wohl beeinträchtigter und benachteiligter Menschen anzugehen.
Die KJF Regensburg – ein wichtiger Partner im sozialen Bereich
Vom Bischof beauftragt, versteht die KJF ihre Dienste als Teil des Caritas-Werkes der Kirche für die Gesellschaft. Für die vertrauensvolle, partnerschaftliche Zusammenarbeit mit öffentlichen Stellen und den zuständigen Kostenträgern muss das Subsidiaritätsprinzip die Grundlage sein.
Die Satzung der KJF, die Grundordnung des kirchlichen Dienstes, die Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes und die staatlichen Sozialgesetze bilden das Fundament unserer Arbeit. Das Aufgabenspektrum ist durch die jeweils aktuellen gesellschafts- und sozialpolitischen Rahmenbedingungen mitgeprägt.
Die Satzung der KJF, die Grundordnung des kirchlichen Dienstes, die Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes und die staatlichen Sozialgesetze bilden das Fundament unserer Arbeit. Das Aufgabenspektrum ist durch die jeweils aktuellen gesellschafts- und sozialpolitischen Rahmenbedingungen mitgeprägt.