Freiheitsentziehende Maßnahmen in der Kinder-, Jugendlichen- und Behindertenhilfe
Auch wenn der Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen bewusst sehr vorsichtig ist, kommen diese in den Arbeitsfeldern der Katholischen Jugendfürsorge doch immer mal wieder zum Einsatz, um die uns anvertrauten Menschen in der Kinder-, Jugend- und Behindertenhilfe zu schützen.
 Diese Fortbildung soll Sicherheit geben: Was ist eine freiheitsentziehende Maßnahme im Rechtssinne? Welche gerichtlichen Genehmigungen brauche ich? Wer muss wann einwilligen? Muss ich immer Alternativen prüfen und wenn ja welche? Wann ist eine Freiheitsentziehung strafbar?In der praktischen Anwendung freiheitsentziehender Maßnahmen macht es einen Unterschied, ob behinderte Menschen gleich welchen Alters oder Kinder und Jugendliche ohne Behinderung betroffen sind. In der Veranstaltung werden diese verschiedenen Schwerpunkte mit unserer Juristin Frau Elmauer besprochen.
 
 
  
Termin: 03.03.2026, 10.00 bis 16.00 Uhr
 
 Referentin: Edda Elmauer, Abteilungsleitung, Allgemeine Jugendhilfe/Recht/DS
 
 Ort: Haus Hemma, Oberländerstr. 1, 93051 Regensburg
 
 Preis: 130 Euro
Anmeldung unter 09 41 58 68-5 20 oder fobi@kjf-regensburg.de
Die Teilnahme ist für alle Interessierten möglich.
Diese Fortbildung wird durch das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales gefördert.