null „Kein Talent darf verloren gehen!“

Das Teilhabestärkungsgesetz will die Teilhabe an Arbeit von Menschen mit Behinderung verbessern. Arbeitgebern kommt hier die Schlüsselrolle zu. Mit den seit Januar 2022 eingerichteten sogenannten Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) ist ein wichtiger Schritt getan, denn sie unterstützen Arbeitgeber darin, mehr Menschen mit Behinderung auf Arbeits- oder Ausbildungsplätzen zu beschäftigen. Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf hat die bayernweite Servicenummer der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber nun freigeschaltet. Unter der Nummer 0800 90 40 001 stehen künftig allen Arbeitgebern in Bayern Ansprechpartner zur beruflichen Inklusion von Menschen mit Behinderung zur Verfügung.

Sozialministerin Ulrike Scharf (mitte) bei der offiziellen Freischaltung der bayernweiten Servicenummer der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber: 0800 90 40 001; v.l.: Martina Wagner-Stragies (EAA München), Timo Weier (EAA München), Staatsministerin Ulrike Scharf (Bay. Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales), Präsident Dr. Norbert Kollmer (ZBFS), Johannes Magin (EAA Bayern) (Foto: Katrin Mulzer, StMAS)

„Menschen mit Behinderung sind in jeder Hinsicht ein Gewinn – auch für unsere Unternehmen in Bayern! Ich freue mich, dass wir mit den Einheitlichen Ansprechstellen ein zusätzliches Beratungsangebot haben. Kein Talent darf verloren gehen!“, sagte Scharf beim offiziellen Pressetermin zur Vorstellung der EAA. Diese sind in Bayern organisatorisch bei den 11 Integrationsfachdiensten als eigenständige Organisationseinheit angesiedelt. Der Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft der Integrationsfachdienste in Bayern, Johannes Magin, stellte die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber vor: „Sie haben die Aufgabe, Arbeitgeber für die Potenziale von Menschen mit Behinderung zu sensibilisieren, sie über Unterstützungsmöglichkeiten zu informieren und ihnen ‚Laufarbeit‘ bei der Antragstellung von Förderanträgen im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung abzunehmen.“

Die von Staatsministerin Ulrike Scharf freigeschaltete Servicenummer ist eine einheitliche Nummer, unter der Arbeitgeber kostenlos ihre regionale EAA erreichen. Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den EAA informieren in allen Fragen und Angelegenheiten zur beruflichen Inklusion von Menschen mit Behinderung. Ein kompetenter Service für Arbeitgeber!

Weiterführende Informationen zu den EAA gibt es hier: www.eaa-bayern.de und auf https://youtu.be/YTwynLR0LYU

Text: Christine Allgeyer