null Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderung achten!

Am 8. März geben die Bürgerinnen und Bürger ihre Stimmen bei der Kommunalwahl ab. Damit schenken sie den Politikerinnen und Politikern ihr Vertrauen. Was die Inklusion von Menschen mit Behinderungen betrifft, macht Michael Eibl für die Katholische Jugendfürsorge (KJF) Regensburg deutlich, worauf es ankommt. In seinem Auftrag hat Sebastian Müller, Leiter des Büros für Leichte Sprache „sag’s einfach“, die Position der KJF zur Inklusion in Leichte Sprache übersetzt.

<<Hier können Sie das Positionspapier herunterladen>>

Inklusion gehört auf die Agenda der Kommunalpolitik

„Es ist mir im Vorfeld der Kommunalwahl wichtig, Position zu beziehen und zwar zu Themen, die der KJF ein ganz besonderes Anliegen sind. Es geht darum, wie wir auch in der Kommunalpolitik Menschen mit Behinderungen unterstützen und die Inklusion von Menschen mit Behinderungen umgesetzt werden kann“, erklärt KJF-Direktor Michael Eibl. Die Kommunalpolitik trifft unmittelbar auf die Lebenswirklichkeit und den Sozialraum der Bürgerinnen und Bürger. „Sie ist die Basispolitik“, so Eibl, „deshalb muss die Kommunalpolitik ganz besonders auf das Thema Inklusion achten.“

 

Selbstbestimmt leben!

Das aktuelle Positionspapier der KJF in Leichter Sprache bezieht sich unter anderem auch darauf, wie Menschen aus anderen Ländern in unsere Kommunen integriert werden können und welche Haltung aus Sicht der KJF erforderlich ist. Damit diese Haltung für alle Menschen verständlich ist, hat sie Büroleiter Sebastian Müller in Leichte Sprache übersetzt. Ein weiteres Thema ist die Pflege von Menschen mit Behinderung. Sebastian Müller erklärt, worum es dabei geht: „Menschen mit Behinderung müssen entscheiden können, wo sie leben und wer ihnen dabei die Unterstützung gibt, die sie brauchen.“ Nur so sei selbstbestimmtes Leben möglich. Immer ist das Wunsch- und Wahlrecht die Grundlage für die Situation von Menschen mit Behinderung. Dieses Recht ist verbindliche Grundlage in der UN-Behindertenrechtskonvention. Sie gilt in Deutschland seit dem Jahr 2009. Es bezieht sich auch auf die Themen Bildung und Arbeit.

 

Teilhabe an Bildung und Arbeit

Die Position der KJF zur Teilhabe an Arbeit ist: Werkstätten sind unverzichtbar, um Menschen mit Behinderung Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen und ihnen den Zugang zu beruflicher Bildung und Qualifizierung zu eröffnen. Der allgemeine Arbeitsmarkt soll für sie auch eine Möglichkeit sein, sich auszuprobieren und dort Fuß zu fassen, wenn die Rahmenbedingungen passen.
Inklusiv und von den Bedürfnissen junger Menschen mit Behinderungen aus gedacht, sind gute Lernorte für alle Kinder offene Förderschulen, an denen Kinder mit und ohne Behinderungen unterrichtet werden, ebenso wie Regelschulen, in denen Schulbegleitungen Kinder mit Behinderung unterstützen. „Unsere Haltung ist die, dass jeder Mensch gleich viel wert ist und ein Recht auf Bildung hat“, stellt Michael Eibl heraus, „Bildungsorte sollen die jungen Menschen beziehungsweise ihre Eltern selbst wählen können. Völlig inakzeptabel und zu verurteilen sind rechtsextreme Tendenzen, die den Kindern das Recht auf inklusive Bildung absprechen. Davon gilt es sich scharf abzugrenzen und diese Tendenzen einzudämmen und zu verhindern.“ 

„Unsere Anliegen wollen wir in den Kommunalwahlkampf einbringen, weil das Miteinander von Kommunen und Trägern wie der KJF und anderer sozialer Träger von großer Bedeutung für eine Haltung ist, die allen Menschen die gleichen Rechte und die gleiche Würde zuspricht“, so KJF-Direktor Michael Eibl.

Text: Christine Allgeyer

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